Gründungsjahr: 2012
 
Stifter u.
Postanschrift:
Dr. Walter Kotrba, Vogelherd 138,
D 91058 ERLANGEN - Tennenlohe     Tel. 09131 - 601858
 
Stiftungszweck: Förderung der gemeinnützigen Arbeit des SOS-Kinderdorf eV.
 
Besondere Aufgaben: Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk. Es dient der Betreuung und Erziehung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie in Notfällen dem Schutz und der Erstversorgung der von Katastrophen betroffenen jungen Menschen.
Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für Nothilfemaßnahmen von SOS-Kinderdorf einsetzt. insbesondere zur
  • Erstversorgung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Angehörigen mit Nahrungsmitteln und Medikamenten nach Katastrophen
  • Schaffung von Kinderschutzzentren in Katastrophen- und Krisengebieten
  • Familienzusammenführung und Traumabewältigung

Geldzuwendungen: WALTER KOTRBA STIFTUNG - GOLDENES HERZ für SOS-Nothilfe
Kto.Nr. 8875100 Bank für Sozialwirtschaft BLZ. 700 205 00.
 
  • Jede unter Kennwort ZUSTIFTUNG geleistete Zahlung erhöht den Kapitalstock von GOLDENES HERZ für SOS-Nothilfe auf Dauer.
    Der so erzielte Zinsgewinn wird laufend und ungekürzt dem SOS-Kinderdorf e.V. zugeleitet.
  • Jede unter dem Kennwort SPENDE geleistete Zahlung wird unmittelbar
    von SOS-Kinderdorf für den Stiftungszweck "Besondere Aufgaben" verwendet,
    ohne durch Verzinsung eines Kapitalstocks eine dauernde Hilfsquelle zu bilden.

Bitte geben Sie das KENNWORT deutlich an! Ebenso Ihre POSTANSCHRIFT,
falls Sie eine Quittung für das Finanzamt erhalten möchten.
 
                     Für Ihr freundliches Interesse und jede Hilfe herzlichen Dank!
          
 
Rechtsform: Treuhänderschaft Goldenes Herz für SOS-Nothilfe - Dr. Walter Kotrba-Stiftung c/o SOS-Kinderdorf-Stiftung, Renatastr. 77, 80639 München
Sie dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO und gehört zu den in § 5 Abs 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.